Integrative Förderung

Schülerinnen und Schüler mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen werden weitgehend integrativ, d.h. im Regelklassenverband, ergänzend von schulischen Heilpädagoginnen und Heilpädagogen gefördert. Diese Förderung erfolgt im Teamteaching, in Fördergruppen oder einzeln. Besondere pädagogische Bedürfnisse können im Zusammenhang mit spezifischen Schwächen, schwierigem Verhalten, aber auch mit Stärken und Begabungen stehen. Schulische Heilpädagoginnen und Heilpädagogen unterstützen und beraten die Klassenlehrpersonen bei der Unterrichtsplanung und –durchführung und im Umgang mit der spezifischen Problematik der Schülerin / des Schülers. Die Zuweisung erfolgt im Rahmen des schulischen Standortgesprächs. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Volksschulamtes.