Betreuungszuschüsse
Betreuungszuschüsse sind finanzielle Beiträge der Gemeinde an Erziehungsberechtigte für die Betreuung ihrer Kinder in einer Kinderbetreuungsinstitution der familienergänzenden Betreuung . Die Höhe des monatlich ausbezahlten Betrags ist abhängig vom steuerbaren Einkommen und Vermögen der Erziehungsberechtigten sowie vom Betreuungsumfang des Kindes. Die Grundlagen sind in der entsprechenden Verordnung und im Reglement (inkl. Anhang 1 Tarifordnung) geregelt.
Sowohl die Verordnung als auch das Reglement treten per 1. Januar 2023 in Kraft.
Die wichtigsten Informationen zur Anspruchsberechtigung, der Anspruchsberechnung sowie zum Vorgehen, wie man Betreuungszuschüsse geltend machen kann, sind in einem Merkblatt kurz erklärt. Merkblatt und Antragsformular finden Sie nachfolgend.
Merkblatt Betreuungszuschüsse [pdf, 153 KB]
Antragsformular Betreuungszuschüsse Kinderkrippen [pdf, 119 KB]
Bei Fragen und für weitere Auskünfte steht Ihnen der Leiter Schulverwaltung gerne zur Verfügung.