Externe Schulbeurteilung
Gemäss neuem Volksschulgesetz vom 07.02.2005, §§ 47 – 49 sowie der Volksschulverordnung §§ 47 – 53 werden alle Schulen im Kanton Zürich von einer unabhängigen Stelle der Bildungsdirektion im Turnus von vier Jahren evaluiert. Die Richtlinien für Art und Umfang der Beurteilung sowie Ablauf und Durchführung sind im nachfolgenden Dokument ersichtlich.
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Information der Fachstelle Schulbeurteilung |
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Elterninformation Externe Evaluation |
Bericht Evaluation Schule Rüti
Anbei finden Sie den Bericht der Externen Schulevaluation 2015 der Schule Rüti.![]() |
Bericht der Evaluation der Schule Rüti 2015 |