Handys und elektronische Geräte
Handys und andere private elektronische Geräte von Schülerinnen und Schülern müssen auf dem ganzen Schulareal jederzeit ausgeschaltet und dürfen nicht sichtbar sein. Falls sich Schülerinnen und Schüler nicht an diese Regelung halten, werden deren Geräte während drei Wochentagen eingezogen.
In der Schule soll eine Bekleidung getragen werden, die sich nicht störend auf den Unterricht auswirkt und die das sittliche Empfinden nicht verletzt.
Dresscode
In der Schule soll eine Bekleidung getragen werden, die sich nicht störend auf den Unterricht auswirkt und die das sittliche Empfinden nicht verletzt.
Für SchülerInnen, die sich nicht an die Kleiderregeln der Sekundarschule halten, gelten folgende Massnahmen:
- Sie werden darauf aufmerksam gemacht, dass ihre Kleidung nicht den Regeln entspricht und aufgefordert, beim nächsten Schulbesuch in anderer (angemessener) Kleidung zu erscheinen.
- Im Wiederholungsfall erhalten sie auf der Schulverwaltung auf Anordnung der Lehrkraft ein entsprechendes Kleidungsstück (Longshirt oder Trainerhose); die Eltern werden brieflich benachrichtigt.
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